SPIEGEL-Bildredaktion
Sekretariat Telefon: 040 3007-2152 oder -2261, Fax: 040 3007-2213, E-Mail: Bildredaktion@spiegel.de
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG für die Vergabe von Foto-Produktionsaufträgen
II. Bildbestellungen bei Fotografen, Agenturen oder Online-Datenbanken
I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SPIEGEL-VERLAG RUDOLF AUGSTEIN GMBH & CO. KG FÜR DIE VERGABE VON FOTO-PRODUKTIONSAUFTRÄGEN
1. Auftrag Die SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG ("SPIEGEL-Verlag") beauftragt den Fotografen oder die Agentur ("Fotograf") mit der Herstellung von Fotografien. Gegenstand und voraussichtlicher Zeitaufwand werden mündlich oder per E-Mail festgelegt. Grundlage für den Inhalt des Auftrags ist das redaktionelle Konzept, welches mündlich oder per E-Mail mitgeteilt wird. Der vereinbarte Liefertermin ist ein Fixtermin, sofern nicht anders besprochen.
2. Lieferung Das vom Fotografen gelieferte Material muss in Thematik, Qualität und Umfang dem redaktionellen Konzept des SPIEGEL entsprechen, technisch einwandfrei und verwendungsfähig sein. Sollte dies nicht der Fall oder das Material mit wesentlichen Mängeln behaftet sein, wird der Fotograf ohne zusätzliche Vergütung nach Absprache mit der Redaktion eine Ersatzleistung erbringen.
Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Fotograf digitale Fotos im RGB-jpeg-Format zur Verfügung.
Erfüllungsort ist das Verlagshaus.
Das Material muss ausreichend beschriftet sein.
Mindestangaben sind:
- Aufnahmedatum
- Aufnahmeort
- Bildlegende:
- Name der abgebildeten Person mit Berufs- oder Funktionsangabe
- bei Gegenständen: genaue Bezeichnung
- Thema (z. B. Demonstration gegen ...)
- © Copyright
Private Daten des Fotografen wie Bankverbindung, Telefon und Adresse dürfen nicht in diesen Feldern untergebracht werden. Wünscht der Fotograf die Angabe seiner Agentur im Copyright, so beschriftet er das Feld entsprechend.
Handelt es sich um analoges Material, wählt der Fotograf aus dem Material die besten Bilder aus und setzt sich mit der Kurierstelle - SPIEGEL-Telefon 040 3007-2222 - in Verbindung, die die Abholung der Bilder organisiert. Die Kosten des Transports trägt der SPIEGEL, die Transportgefahr trägt der Fotograf.
3. Rechte
a) Umfang der Rechteübertragung Der Fotograf überträgt dem SPIEGEL-Verlag für alle Produkte des SPIEGEL-Verlags (wie z.B. SPIEGEL SPECIAL, KulturSPIEGEL, UniSPIEGEL usw.) und für alle Produkte, die in Kooperation mit dem SPIEGEL-Verlag entstehen (z.B. Bücher) vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung das für den Zeitraum von drei Monaten nach Druck, längstens jedoch für zwölf Monate exklusive, im Übrigen räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an allen Urheber- und Leistungsschutzrechten. Dies beinhaltet neben dem möglichen Abdruck im Rahmen einer Titelgeschichte, dem Abdruck auf dem Titel des SPIEGEL oder anderer Produkte des SPIEGEL-Verlags insbesondere auch die faksimilierte Nutzung im Rahmen der aktuellen Heftwerbung sowie die faksimilierte Nutzung im Rahmen üblicher Werbung für Verlagsprodukte einschließlich der regelmäßigen Abonnentenwerbung und das Recht zur Vermietung und Verleihung (Lesezirkel). Bei der Verwendung für die aktuelle Heftwerbung erfolgt ein Copyright-Hinweis.
Der SPIEGEL-Verlag ist insbesondere auch berechtigt, die Bilder im Rahmen von Faksimileausgaben oder sonstiger Darstellung der Inhalte des SPIEGEL oder anderer Produkte des SPIEGEL-Verlags (z.B. digitale Ausgabe als App, Pdf oder in anderer Form), ganz oder teilweise gleich auf welchem Datenträger bzw. mobilem Endgerät, zu nutzen sowie digital zu speichern und – auch online etwa auf den Webseiten von SPIEGEL ONLINE – zu archivieren. Der SPIEGEL-Verlag hat insbesondere auch das Recht zur Wiedergabe über alle Übertragungswege auf allen Trägertechniken (On- und Offline) und das Recht zur Nutzung für den Auftritt des SPIEGEL in sozialen Netzwerken. Der SPIEGEL-Verlag ist über die vorstehenden Nutzungsrechte hinaus, die im genannten Umfang auch eine Nutzung über SPIEGEL ONLINE abdecken, berechtigt, die Nutzungsrechte an den Bildern an SPIEGEL ONLINE auch für eine von der Darstellung der Inhalte der Produkte des SPIEGEL-Verlags gelöste eigenständige Nutzung durch SPIEGEL ONLINE unter Einschluss der Rechte zur digitalen Verbreitung, zur öffentlichen Wiedergabe, Speicherung und Archivierung der Bilder bei SPIEGEL ONLINE einschließlich der englischen Ausgabe zu übertragen.
Eine Exklusivität zu Gunsten des SPIEGEL-Verlags über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der SPIEGEL-Verlag bleibt weiterhin zur Nutzung in den genannten Objekten in dem oben aufgeführten Umfang berechtigt.
Will der Fotograf eine Produktion nach Druck, jedoch noch innerhalb des Exklusivitätszeitraums weiterveräußern, wird der SPIEGEL-Verlag seine Zustimmung nicht ohne triftige Gründe verweigern.
Der SPIEGEL-Verlag ist berechtigt, innerhalb von drei Monaten nach Erstveröffentlichung die Fotos aus dem Produktionsauftrag zu verkaufen.
Das Honorar wird zwischen dem Fotografen und dem SPIEGEL-Verlag hälftig geteilt. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt eine Weiterveräußerung ausschließlich über den Fotografen selbst, diesem verbleiben auch die erzielten Erlöse.
Adresse: SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG Syndication Büro, Sekretariat Bildredaktion
Tel: 040 3007-2261
E-Mail: Bildredaktion@spiegel.de Ericusspitze 1 20457 Hamburg
b) Werbung außerhalb des redaktionellen Umfeldes Sollen Fotos losgelöst vom redaktionellen Umfeld für Werbezwecke eingesetzt werden, ist über ein zusätzliches Honorar zu verhandeln.
c) Titelbild des SPIEGEL Wird das Foto für das Titelbild des SPIEGEL genutzt, ist diese Verwendung nach den Sätzen der SPIEGEL-Titelbildredaktion zu honorieren.
d) Nutzung durch andere Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe SPIEGEL TV, SPIEGEL ONLINE, SPIEGEL-Bücher auch in Kooperation mit anderen Verlagen, manager magazin, manager magazin new media und New Scientist dürfen die Bilder ebenfalls in ihren Objekten und ihren Auftritten in sozialen Netzwerken veröffentlichen. Allerdings muss die Veröffentlichung in jedem Einzelfall honoriert werden. Ausgenommen hiervon sind die im Zusammenhang mit der digitalen Darstellung der Produkte des SPIEGEL-Verlags stehende Nutzung sowie die Onlinearchivierung auf SPIEGEL ONLINE, die mit dem Honorar für die Veröffentlichung in den Produkten des SPIEGEL-Verlags mit abgegolten sind. Die Honorierung erfolgt jeweils nach den bei SPIEGEL TV, manager magazin und New Scientist üblichen Honorarsätzen.
Bei einer eigenständigen Verbreitung über SPIEGEL ONLINE unabhängig von Inhalten des Print-SPIEGEL oder der anderen Produkte des SPIEGEL-Verlags ist das Honorar nach Ziffer I.6.b) zu zahlen. Dasselbe gilt für die Verbreitung von Bildern über manager magazin new media.
Wollen SPIEGEL ONLINE, SPIEGEL TV, manager magazin, manager magazin new media oder New Scientist die Bilder anders als für die Veröffentlichung (also z. B. für Werbung) nutzen, müssen sie zuvor die Zustimmung des Fotografen einholen. In diesem Fall ist über das Honorar zu verhandeln.
4. Rückgabe Unentwickelte Filme und Negative ohne Abzüge sollen der Redaktion nur nach Absprache zugeschickt werden. Sofern Originale überlassen wurden, werden diese nach dem erstmaligen Abdruck zurückgegeben. Die Rückgabe absprachegemäß überlassenen analogen Materials erfolgt auf Kosten und Gefahr des SPIEGEL-Verlags. Für unverlangt eingesandte unentwickelte Filme und Negative übernimmt der SPIEGEL-Verlag keine Haftung.
5. Produktionshonorar Die Produktion wird nach dem notwendigen Zeitaufwand wie folgt vergütet:
| 1/2 Tag (bis zu 5 Stunden) | € 275 | | 1 Tag (bis zu 10 Stunden) | € 420 | | 1 Tag (über 10 Stunden) | € 540 |
Dauert die Produktion länger als drei Tage, wird ein Pauschalhonorar nach Absprache vereinbart. Dabei werden die Besonderheiten des jeweiligen Auftrags beachtet.
Sofern Nebenkosten (z. B. Assistent, Scannen, Filmmaterial, Studiomiete, Modellhonorar, Reisekosten usw.) entstehen und durch den Fotografen verauslagt werden, werden diese gegen Nachweis vom Verlag nur dann erstattet, wenn dies vorher mit dem Verlag abgestimmt war. Verpflegungspauschalen werden nicht gezahlt. Die Kosten für das Versenden von digitalen Dateien sind mit dem Produktionshonorar abgegolten. Sofern in Ausnahmefällen analog oder digital im Mittelformat fotografiert wird, beteiligt sich der SPIEGEL-Verlag nach vorheriger Absprache an zusätzlichen Kosten.
6. Anstrichhonorar
a) Abdruck in Produkten des SPIEGEL-Verlags Für den Abdruck einschließlich der sonstigen erlaubten Nutzung nach Ziffer 3 wird Anstrichhonorar gezahlt, soweit es das nach Ziffer 5 gezahlte Honorar übersteigt. Für die Berechnung wird das jeweils übliche Anstrichhonorar zu Grunde gelegt.
| Im SPIEGEL: | |
| Fotos bis zur Höhe und Breite einer Spalte | € 75 | | Fotos bis zur Größe einer Viertelseite | € 110 | | Fotos über einer Viertelseite | € 199 | | Fotos ab Größe einer ganzen Seite | € 302 | | | |
| In der SPIEGEL Jahres-Chronik | |
| Fotos bis zur Höhe und Breite einer Spalte | € 55 | | Fotos bis zur Größe einer Viertelseite | € 81 | | Fotos über einer Viertelseite | € 148 | | Fotos ab Größe einer ganzen Seite | € 223 | | | |
| Im UniSPIEGEL: | € 85 | | | | | Im KulturSPIEGEL: | | | Fotos bis zur Höhe und Breite einer Spalte | € 65 | | Fotos bis zur Größe einer Viertelseite | € 95 | | Fotos über einer Viertelseite | € 173 | | Fotos ab Größe einer ganzen Seite | € 262 | | | | In SPIEGEL SPECIAL, SPIEGEL GESCHICHTE, SPIEGEL WISSEN: | | | Fotos bis zur Höhe und Breite einer Spalte | € 47 | | Fotos bis zur Größe einer Viertelseite | € 70 | | Fotos über einer Viertelseite | € 126 | | Fotos ab Größe einer ganzen Seite | € 191 | | | | | In "Dein SPIEGEL": | | | Fotos bis zur Höhe und Breite einer Spalte | € 47 | | Fotos bis zur Größe einer Viertelseite | € 70 | | Fotos über einer Viertelseite | € 126 | | Fotos ab Größe einer ganzen Seite | € 191 |
Druckt der SPIEGEL-Verlag ein Bild aus der Produktion erstmals oder von neuem nach mehr als zwölf Monaten seit Lieferung, so entfällt die Anrechnung. In diesem Fall erhält der Fotograf das volle übliche Anstrichhonorar.
b) Nutzung durch SPIEGEL ONLINE Verwendet SPIEGEL ONLINE ein Foto aus der Produktion, zahlt SPIEGEL ONLINE unabhängig von der bereits erfolgten Nutzung durch den SPIEGEL-Verlag bei Verwendung eines Fotos € 10 bei der Verwendung von mehr als einem Foto wird eine Pauschale von insgesamt € 20 gezahlt.
Druckt der SPIEGEL-Verlag kein Foto aus dem Auftrag, muss SPIEGEL ONLINE erst Honorar zahlen, wenn das bei SPIEGEL ONLINE übliche Anstrichhonorar das nach Ziffer 5 gezahlte Honorar übersteigt.
7. Abgeltung der Rechte Mit Zahlung der Honorare ist die Übertragung sämtlicher Rechte nach diesen AGBs abgegolten.
8. Haftung des Fotografen Der Fotograf haftet für die sorgfältige Durchführung des Auftrags, insbesondere für die korrekte Recherche und für die Verifizierung zu fotografierender Personen und Zusammenhänge. Ferner haftet der Fotograf für die technische Fehlerfreiheit des zu liefernden Materials bzw. der zu liefernden Daten.
Der Fotograf ist verpflichtet, bei Fotos von Personen das Einverständnis zum Abdruck einzuholen. Ist das nicht möglich, informiert er den SPIEGEL über das Fehlen der Zustimmung.
9. Gewährleistung Der Fotograf erklärt, dass er das Foto nach Belichtung nicht inhaltlich manipuliert hat.
10. Geltung, Rechnungsstellung Der SPIEGEL vergibt Produktionsaufträge ausschließlich auf der Basis dieser Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fotografen haben, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, keine Geltung.
Der Fotograf hat seine Rechnung innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Auftrags zu stellen. Erfolgt die Rechnungsstellung erst später und treten bei der Nachvollziehbarkeit der einzelnen Posten Unklarheiten auf, so gehen diese zu Lasten des Fotografen.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Hamburg.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen und durch eine entsprechende Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrags entspricht.
II. BILDBESTELLUNGEN BEI FOTOGRAFEN, AGENTUREN ODER ONLINE-DATENBANKEN
1. Anstrichhonorar Der SPIEGEL zahlt für die Veröffentlichung von Fotos folgende Honorare: | Im SPIEGEL: | |
| Fotos bis zur Höhe und Breite einer Spalte | € 75 | | Fotos bis zur Größe einer Viertelseite | € 110 | | Fotos über einer Viertelseite | € 199 | | Fotos ab Größe einer ganzen Seite | € 302 | | | |
| In der SPIEGEL Jahres-Chronik | |
| Fotos bis zur Höhe und Breite einer Spalte | € 55 | | Fotos bis zur Größe einer Viertelseite | € 81 | | Fotos über einer Viertelseite | € 148 | | Fotos ab Größe einer ganzen Seite | € 223 | | | |
| Im UniSPIEGEL: | € 85 | | | | | Im KulturSPIEGEL: | | | Fotos bis zur Höhe und Breite einer Spalte | € 65 | | Fotos bis zur Größe einer Viertelseite | € 95 | | Fotos über einer Viertelseite | € 173 | | Fotos ab Größe einer ganzen Seite | € 262 | | | | In SPIEGEL SPECIAL, SPIEGEL GESCHICHTE, SPIEGEL WISSEN: | | | Fotos bis zur Höhe und Breite einer Spalte | € 47 | | Fotos bis zur Größe einer Viertelseite | € 70 | | Fotos über einer Viertelseite | € 126 | | Fotos ab Größe einer ganzen Seite | € 191 | | | | | In "Dein SPIEGEL": | | | Fotos bis zur Höhe und Breite einer Spalte | € 47 | | Fotos bis zur Größe einer Viertelseite | € 70 | | Fotos über einer Viertelseite | € 126 | | Fotos ab Größe einer ganzen Seite | € 191 |
2. Rechte Dem SPIEGEL werden folgende Nutzungsrechte eingeräumt: neben der einmaligen Veröffentlichung im SPIEGEL oder einem sonstigen Produkt des SPIEGEL-Verlags wie etwa KulturSPIEGEL, UniSPIEGEL, SPIEGEL WISSEN, SPIEGEL GESCHICHTE oder SPIEGEL SPECIAL (und der Archivierung analog oder digital) auch die Vermietung von ausgedruckten SPIEGEL-Heften oder sonstiger Produkte des SPIEGEL-Verlags sowie ferner auch, die Bilder im Rahmen von Faksimileausgaben, gleich welcher Art (wie z.B. digitale Ausgabe als App, Pdf oder in anderer Form, On- und Offline) oder sonstiger Darstellung der Inhalte des SPIEGEL oder sonstiger Produkte des SPIEGEL-Verlags, ganz oder teilweise, unabhängig vom Übertragungsweg auf allen Datenträgern bzw. Endgeräten (insbesondere mobile), zu nutzen sowie digital zu speichern, zu archivieren und die Fotos auf allen Trägertechniken (On- und Offline) sowie für den Auftritt des SPIEGEL in sozialen Netzwerken wiederzugeben.
Der SPIEGEL-Verlag darf die Bilder auch in Form der faksimilierten Nutzung im Rahmen üblicher Werbung für das aktuelle Heft und für die Abonnentenwerbung verwenden.
Für die Weiterverbreitung desselben Fotos im Rahmen der digitalen Verbreitung des SPIEGEL auf SPIEGEL ONLINE beträgt das Honorar 10% des Anstrichhonorars.
3. Faksimileausgaben Der SPIEGEL-Verlag wird sicherstellen, dass sich auch aus digitalen Faksimile-Ausgaben Fotos nicht in einer besseren Qualität gewinnen lassen als durch Reproduktion des ausgedruckten Heftes.
4. Überlassung von Negativen Unentwickelte Filme und Negative ohne Abzüge sollen der Redaktion nur nach Absprache zugeschickt werden. Für unverlangt eingesandte unentwickelte Filme und Negative übernimmt der SPIEGEL-Verlag keine Haftung.
5. Bildlegende Das Material muss mit vollständiger Bildlegende versehen sein. Dazu gehören:
- Aufnahmedatum
- Aufnahmeort
- Bildlegende:
- Name der abgebildeten Person mit Berufs- oder Funktionsangabe
- bei Gegenständen: genaue Bezeichnung
- Thema (z. B. Demonstration gegen ...)
- © Copyright
6. Abgeltung der Rechte Mit der Zahlung des Honorars ist die Übertragung sämtlicher Rechte nach diesen AGBs abgegolten.
7. Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Hamburg.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen und durch eine entsprechende Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrags entspricht.
Stand: 1. Januar 2013
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